NiSV Laser-Fachkunde Kurs für Ärztinnen und Ärzte
Erwerben Sie die fachliche Qualifikation für kosmetische Laserbehandlungen nach NiSV – nach den gesetzlichen Vorschriften und den Vorgaben der Bundesärztekammer
5.450,00 €
98 CME
Fortbildungspunkte

NiSV Laser-Fachkunde für Ärztinnen und Ärzte
Erwerben Sie die fachliche Qualifikation für kosmetische Laserbehandlungen nach NiSV – nach den gesetzlichen Vorschriften und den Vorgaben der Bundesärztekammer
5.450,00 €
98 CME
Fortbildungspunkte














Kosmetische und/oder ästhetische
Laserbehandlungen nach NiSV
Seit Januar 2023 müssen Ärztinnen und Ärzte, die nicht-medizinische Laserbehandlungen wie beispielsweise Tattoo-Entfernungen durchführen wollen, den zusätzlichen Nachweis der Laser-Fachkunde erbringen. Dies regelt die NiSV, die “Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung beim Menschen”. Die Bundesärztekammer hat für Ärztinnen und Ärzte Fortbildungsmodule zur “Anwendung von Lasereinrichtungen und intensiven Lichtquellen an der Haut nach § 5 NiSV” entwickelt. Wir haben auf Basis dieser Fortbildungsmodule eine Fortbildung für Ärztinnen und Ärzte erstellt, um ästhetische Behandlungen mit Lasern und intensiven Lichtquellen anbieten zu können.
Online-Schulung mit Präsenz-Teil
Mit dem 15-wöchigen Zugang können Sie flexibel die 264 Videolektionen absolvieren. Zusätzlich ist ein dreitägiger Präsenz-Teil notwendig, der bei uns in Kiel zu absolvieren ist. Dieser besteht aus Lehrveranstaltungen sowie praktischen Einweisungen und Übungen/Hospitationen an der Kiel Medical Academy und dem Hautarztzentrum Kiel.

Bereit für die Praxis
Der Kurs ist so konzipiert, dass Sie eine umfassende Ausbildung für alle für die ärztliche Praxis relevanten Aspekte des Laser-Einsatzes erhalten. Mit der hier erworbenen Fachkunde dürfen Sie Lasergeräte auch für kosmetische Behandlungen einsetzen.
4 Lernerfolgskontrollen
In 4 Lernerfolgskontrollen wird das Wissen geprüft – drei Kontrollen im Anschluss an die Online-Module sowie eine Abschlusskontrolle im Präsenzteil. Nach erfolgreicher Absolvierung erhalten Sie das Zertifikat Laser-Fachkunde der Kiel Medical Academy.
3 Tage
Präsenz-Teil
Fortbildungspunkte
Der Kurs hat eine CME-Zertifizierung bei der Ärztekammer Schleswig-Holstein. Sie erhalten ein Zertifikat der Kiel Medical Academy, sowie 98 bundesweit geltende Fortbildungspunkte von der Ärztekammer Schleswig-Holstein.
71,5 h
Kursdauer
nach BÄK Empfehlung
Sie können den Online-Teil in 50,5 Stunden absolvieren, indem Sie die Videolektionen einmal ansehen und die Lernerfolgskontrollen absolvieren. Unsere Empfehlung ist jedoch, sich Zeit zu nehmen, die Videolektionen gründlich zu erarbeiten und am besten zweimal anzusehen. Der Präsenzteil umfasst weitere 21 Stunden (drei Tage) vor Ort in Kiel. Die Termine für die Präsenz-Tage in Kiel können Sie im Verlauf des Online-Teils anmelden.
Kursinhalte
Der Kurs ist in 3 Module unterteilt
Grundlagen der Haut
Modul 1 befasst sich in 8 Kursen mit den Grundlagen der Haut und ihrer Anhangsgebilde, sowie den daraus resultierenden Bestimmungen der NiSV und der nicht-medizinischen Behandlungen insbesondere mit Lasern und intensiven Lichtquellen.
Optische Strahlung A
Modul 2a befasst sich in 12 Kapiteln mit dem Thema Optische Strahlung A - nicht Barriere verletzende Systeme. Dabei geht es um die physikalischen Grundlagen, Wirkungen, spezielle Anwendungen sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen nach NiSV und andere Voraussetzungen.
Optische Strahlung B
Modul 2b betrachtet in 7 Kursen den Themenkomplex optische Strahlung B - Barriere verletzende Systeme. Dabei geht es um oberflächliche Gefäßerweiterungen, Tattoo-Entfernung, der ästhetischen Behandlung von Narben, konditionierende Laser-Therapie, Hautverjüngung und Fettgewebsreduktion.
Finden Sie das vollständige Curriculum hier:

Dozent
Dr. med. Johannes
Müller-Steinmann
Facharzt für Dermatologie und Ärztlicher Leiter der Kiel Medical Academy
Seit über 30 Jahren als Hautarzt in Kiel aktiv, hat Dr. Johannes Müller Steinmann als leitender Arzt des Hautarztzentrums Kiel langjährige Praxis in der erfolgreichen Anwendung minimalinvasiver ästhetischer Verfahren. Seit über 13 Jahren bildet er überdies andere Ärzte in diesen Behandlungsmethoden aus und hält sein Fachwissen dafür stets auf aktuellstem Stand – zum Vorteil seiner Patienten und Patientinnen.
“Die ästhetische Medizin ist eine Kunst, die man mit Umsicht erlernen muss –
und die in der Praxis viel
Freude und Zufriedenheit
bringt, für Arzt und Patient.”
– Dr. med. Johannes Müller-Steinmann
“Die ästhetische Medizin ist
eine Kunst, die man mit
Umsicht erlernen muss –
und die in der Praxis viel
Freude und Zufriedenheit
bringt, für Arzt und Patient.”
– Dr. med. Johannes Müller-Steinmann
Das sagen unsere
Teilnehmenden
Im Jahr 2023 allein haben wir über 700 Zertifikate an die Teilnehmenden unserer Kurse in Präsenz und online verliehen.
Was die Kursteilnehmenden dazu sagen, lesen Sie hier.

Sehr informativ, Kurs war sehr lehrreich.
Ich werde das Gelernte in meiner Praxis umsetzen.
Pashtoon Rawi
Chirurg aus Norderstedt

Sehr lehrreich und auf jeden Fall zu empfehlen.
Dr. med. Kristina-Marie Schwarz
Allgemeinärztin aus Sarau

Eleganter Einstieg in die Umsetzung der ästhetischen Medizin.
Öktem Satici
Chirurg aus Berlin

Sehr guter Referent, hohe fachliche Kompetenz!
Immer wieder gerne!
Detlef Becker
Zahnarzt aus Bochum
Fragen?
Sie haben Fragen?
Die häufigsten Fragen haben wir für Sie knapp und übersichtlich in unseren FAQ beantwortet. Sie konnten dort keine Antwort auf Ihre Frage finden?
Kontaktieren Sie uns gern per E-Mail oder telefonisch unter 0431 3801833.
Die Rechtslage rund um Laserbehandlungen ist nicht nur auf den ersten Blick verwirrend. Viele Detailfragen, vor allem zur Qualifikation, sind noch ungeklärt. Im Folgenden schildern wir unseren Kenntnisstand bezüglich der Anforderungen an Ärztinnen und Ärzte und Arztpraxen. Diese Erläuterungen sind unverbindlich und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft dar. Wir empfehlen eine individuelle Klärung mit Ihrer zuständigen Ärztekammer und den für die Umsetzung der NiSV zuständigen Aufsichtsbehörden.
Grundsätzlich gilt: Ein Lasergerät darf nur betrieben werden, wenn zumindest eine Person in der Praxis die Aufgabe eines Laserschutzbeauftragten wahrnimmt. Hierfür muss diese Person einen Laserschutzkurs absolviert haben. Diese Qualifikation soll im regelmäßigen Abstand von 5 Jahren aufgefrischt werden.
Diese Anforderung ergibt sich aus den Arbeitsschutzvorschriften OStrV und TROS Laserstrahlung. Sie ist unabhängig von etwaigen medizinischen Qualifikationen gültig. Zum Einsatz des Gerätes am Menschen ist damit jedoch noch nichts gesagt.
Der Laserschutzkurs nach OStrV ist in diesem Kurs inklusive. Sie benötigen keine weiteren Fortbildungen.
Nein, für die obligatorische Auffrischung Ihrer Kenntnisse nach fünf Jahren steht Ihnen auch ein Onlinekurs zur Verfügung.
Laserschutzkurs als eintägiger Präsenz-Kurs
Laserschutzkurs als Onlinekurs (nur Auffrischung)
Nein. Die Durchführung von nicht-medizinischen Laserbehandlungen obliegt dem Arztvorbehalt. Nur noch oberflächliche Hautbehandlungen wie etwa Haarentfernungen dürfen von Nicht-Ärzten (Heilpraktiker, Kosmetiker o. ä.) durchgeführt werden.
- – Entfernung von Tätowierungen oder von Permanent-Makeup
- – Behandlung von Gefäßveränderungen
- – Behandlung pigmentierter Hautveränderungen
- – Ablative Laseranwendungen
- – Anwendungen, bei denen die Integrität der Epidermis als Schutzbarriere verletzt wird
- – Anwendungen mit optischer Strahlung, deren Auswirkungen nicht auf die Haut und ihre Anhangsgebilde beschränkt sind, wie beispielsweise die Fettgewebereduktion
Derselbe Arztvorbehalt gilt (und galt auch schon vor 2020) selbstverständlich auch für Heilbehandlungen mit Lasergeräten in Medizin und Zahnmedizin, also für den eigentlich medizinischen Einsatz.
Jede Person, der nicht-medizinische Laserbehandlungen durchführen möchte, benötigt die entsprechende Fachkunde. Auch MFA, an die Behandlungen delegiert werden sollen.
MFA erwerben die Fachkunde nach NiSV ebenfalls durch Fortbildungen. Auch hierfür hat die Bundesärztekammer in einer Musterordnung die Standards definiert. Die Fortbildung für MFA ist weniger umfangreich als für Ärztinnen und Ärzte. Erfahrene MFA aus dermatologischen Praxen benötigen sogar nur Teile der Fortbildung.
5.450,00 €
- Zertifikat: Fachkunde Laser für Ärzte nach NiSV
- Zertifikat: Laserschutzbeauftragter nach OStrV
- 264 Videolektionen in 50,5 Stunden
- 15 Wochen Zugang
- Drei Tage Präsenzteil in Kiel (21 Stunden)
- Keine weiteren Fortbildungen notwendig
- 98 Fortbildungspunkte
- Haftpflichtversicherung für die Hands-on
- Trainings im Praxis-Teil
- Vom Facharzt konzipiert und unterrichtet
- Bezahlung möglich via Paypal, Visa, Mastercard u.a.